Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Besucher/Nutzer der Veranstaltungen von „Legendary Events Giessen“ der sportify GmbH.

Wir begrüßen Sie herzlich und wünschen viel Spaß und bitten Sie, sich an die Spielregeln zu halten.

Zu einem reibungslosen Ablauf Ihres Aufenthaltes tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages.

Wir bitten Sie um sorgfältiges Lesen und Beachtung.

§ 1 Nutzung

Die Besucher nutzen die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr.

Keine Besucher hat das Anrecht die Räumlichkeiten allein zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind exklusive Buchungen unserer Einrichtung.

Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass, bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Gegenstände

Ein sorgsamer Umgang mit allen Gegenständen in den Räumlichkeiten der sportify GmbH wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung  Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte ein Gegenstand aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unabhängig davon, dass zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen.

§ 3 Garderobe

Wir stellen unseren Besuchern kostenlos Schließfächer für die Verwahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Die Schließfächer sind beim Verlassen der Räumlichkeiten zu leeren. Wir behalten uns das Recht vor nach Betriebsschluss verschlossene Schließfächer aufzubrechen und diese zu Räumen. Die Inhalte werden im Anschluss für mindestens vier Wochen verwahrt und können gegen einen entsprechenden Besitznachweis abgeholt werden.

Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.

§ 4 Anweisungen

Sämtliche Anweisungen des Personals sind unbedingt Folge zu leisten.

Personen, die gegen unsere Hausordnung und Anweisung des Personales verstoßen, werden unverzüglich den Räumlichkeiten verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.

§ 5 Rauchverbot, Alkoholverbot für Minderjährige und Alkoholeinschränkung

In der gesamten Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist nicht gestattet. Bei Nachfrage ist ein gültiger Ausweis vorzuzeigen.

§ 6 Vorzeitige Beendigung

Wird die Nutzung der Räumlichkeiten vor Ablauf der hierfür gewährten Nutzungszeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.

§ 7 Bildmaterial

Das Fertigen von Foto oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist, ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers, untersagt.

§ 8 Verwertung Bildmaterial

Durch den Besuch unserer Räumlichkeiten für eine gebuchte Veranstaltung, kommt der Nutzungsvertrag zustande. Hierdurch wird die Erlaubnis erteilt, dass alle in den Räumlichkeiten geschossenen Bilder zum Zwecke der Eigenwerbung durch die Betreiberin verwertet werden können. Dies schließt ausdrücklich die Eigenwerbung auf der Homepage und der Socialmedia-Seiten der Betreiberin mit ein.

Die Erlaubnis kann durch schriftlicher Widerspruch entzogen werden.

§ 9 Gewerbliche Vertragspartner

Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

§ 10 Hausrecht

Die Legendary Events Giessen Betreiber und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der Betreiber sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und der Arena, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Arena bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl/Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.

§ 11 Haftung

Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern/Nutzern, welche durch die Nutzung/Besuch der Räumlichkeiten der sportify GmbH hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verursachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Gießen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gießen, den 10.03.2020